Reisen mit Hund in der EU: Heimtierausweis, Chip, Tollwutimpfung
Für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in ein anderes EU-Land gelten einheitliche Regeln der EU-Heimtierverordnung. Hier stehen sie mit Fundstelle; die Checkliste gibt es auch zum Ausdrucken.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Was der Hund braucht
- Kennzeichnung mit Transponder (Mikrochip); eine Tätowierung gilt nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. (Art. 17 Abs. 1 VO (EU) 576/2013)
- Gültige Tollwutimpfung durch einen ermächtigten Tierarzt, frühestens mit zwölf Wochen und nicht vor dem Chippen; der Impfschutz beginnt frühestens 21 Tage nach der Erstimpfung. (Anhang III Nr. 2 VO (EU) 576/2013)
- Der Heimtierausweis im Passformat wird mitgeführt. (Art. 6 Buchst. d, Art. 21 Abs. 1 VO (EU) 576/2013)
- Für manche Zielländer gelten zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen gegen andere Krankheiten als Tollwut. (Art. 6 Buchst. c VO (EU) 576/2013)
Häufige Fragen
Ab wann darf ein Welpe mit ins EU-Ausland?
Die Tollwutimpfung ist frühestens mit zwölf Wochen möglich, der Impfschutz gilt frühestens 21 Tage nach der Erstimpfung (Anhang III Nr. 2 VO (EU) 576/2013). Mitgliedstaaten können nach Art. 7 Ausnahmen für junge Tiere zulassen.
Gilt eine alte Tätowierung noch?
Nur, wenn sie deutlich lesbar ist und vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde (Art. 17 Abs. 1 VO (EU) 576/2013).
Quellen:
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vom 12. Juni 2013, Originalfassung vom 12.06.2013, abgerufen am 30.09.2026
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vom 12. Juni 2013