Hundesteuer Düsseldorf
In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer für einen Hund 96,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 150,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
| 1 Hund | 96,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 150,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 180,00 € / Jahr |
| 1 gefährlicher Hund, je Hund | 600,00 € / Jahr |
| 2 gefährliche Hunde, je Hund | 900,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund | 1.200,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 2, § 3
Weitere Sätze laut Satzung
- Gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen zusammen mit anderen Hunden: 750,00 EUR bei einem solchen Hund, 1.050,00 EUR je Hund bei zwei oder mehr solchen Hunden (§ 2 Abs. 2)
Hundesteuer: 96,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023, Fassung vom 19.12.2023, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Düsseldorf?
In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer für einen Hund 96,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 150,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Düsseldorf ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 600,00 € im Jahr vor (§ 2 Abs. 2, § 3). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023, Fassung vom 19.12.2023. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023