Hundesteuer Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 129,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 147,00 € je Hund (§ 5 Abs. 1, 3 der Satzung).
| 1 Hund | 129,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 147,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 168,00 € / Jahr |
| 1 gefährlicher Hund, je Hund | 672,00 € / Jahr |
| 2 gefährliche Hunde, je Hund | 885,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund | 1.107,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1, 3; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 (Hunde, die nach dem 01.01.2013 aufgenommen wurden)
Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.
Hundesteuer: 129,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Lesefassung), Fassung vom 12.12.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen?
Gilt in Gelsenkirchen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Wo steht das verbindlich?
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Lesefassung)