Hundesteuer Mönchengladbach
In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer für einen Hund 138,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 165,60 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
| 1 Hund | 138,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 165,60 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 207,00 € / Jahr |
| 1 gefährlicher Hund, je Hund | 720,00 € / Jahr |
| 2 gefährliche Hunde, je Hund | 960,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund | 1.152,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 2 bis 4 (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)
Hundesteuer: 138,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag, Fassung vom 14.9.2022, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mönchengladbach?
In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer für einen Hund 138,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 165,60 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Mönchengladbach ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 720,00 € im Jahr vor (§ 2 Abs. 2 bis 4 (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag, Fassung vom 14.09.2022. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag