Hundesteuer Mülheim an der Ruhr
In Mülheim an der Ruhr beträgt die Hundesteuer für einen Hund 160,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 220,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
| 1 Hund | 160,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 220,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 250,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 850,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Satz 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4
Hundesteuer: 160,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Fassung der 15. Änderungssatzung, Fassung vom 19.12.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr?
In Mülheim an der Ruhr beträgt die Hundesteuer für einen Hund 160,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 220,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
Gilt in Mülheim an der Ruhr ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 850,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Fassung der 15. Änderungssatzung, Fassung vom 19.12.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Fassung der 15. Änderungssatzung