Hundesteuer Oberhausen
In Oberhausen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 168,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 252,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
| 1 Hund | 168,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 252,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 288,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 850,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Satz 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3
Hundesteuer: 168,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024, Fassung vom 22.5.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oberhausen?
In Oberhausen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 168,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 252,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
Gilt in Oberhausen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 850,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024, Fassung vom 22.05.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024