Hundesteuer Solingen
In Solingen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 151,20 € im Jahr, bei zwei Hunden 174,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
| 1 Hund | 151,20 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 174,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 192,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 1.200,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 3
Hundesteuer: 151,20 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Klingenstadt Solingen vom 18. Dezember 2008 in der Fassung der IV. Änderungssatzung, Fassung vom 1.10.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Solingen?
In Solingen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 151,20 € im Jahr, bei zwei Hunden 174,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Solingen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 1.200,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 3). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Klingenstadt Solingen vom 18. Dezember 2008 in der Fassung der IV. Änderungssatzung, Fassung vom 01.10.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Klingenstadt Solingen vom 18. Dezember 2008 in der Fassung der IV. Änderungssatzung