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Pfotenpreis

Ankaufsuntersuchung (AKU) beim Pferd: Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte

Röntgenteil der Ankaufsuntersuchung nach GOT: die 18 Standardaufnahmen des Röntgen-Leitfadens, in der Praxis oder im Stall. Den klinischen Teil legt die GOT nicht fest – er ist nicht eingerechnet.

Was ist die GOT?

GOT steht für die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, eine amtliche Verordnung (BGBl. I 2022, 1401). Sie legt für jede tierärztliche Leistung einen Einfachsatz in Euro fest.

Die Praxis rechnet davon das 1- bis 3-fache ab (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT), im Notdienst das 2- bis 4-fache (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT). Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Mehr zur Gebührenordnung

Kurz gesagt (Röntgenteil, 18 Standardaufnahmen)

GOT-Leistungen bei 1-fachem Satz: 341,54 € netto / 406,43 € brutto, bei 3-fachem Satz: 1.024,62 € netto / 1.219,30 € brutto. Ohne Medikamente und Material.

Selbst berechnen
GOT-Leistungen der Pflichtpositionen (Standardauswahl), ohne Medikamente und Material
Variante1-facher Satz3-facher Satz
Röntgenteil, 18 Standardaufnahmen341,54 € netto
406,43 € brutto
1.024,62 € netto
1.219,30 € brutto
Röntgenteil im Stall, 18 Standardaufnahmen372,32 € netto
443,06 € brutto
1.116,96 € netto
1.329,18 € brutto

Selbst berechnen: Ankaufsuntersuchung (AKU) beim Pferd

Behandlung im Notdienst? (Nacht, Wochenende, Feiertag)

1. Leistungen laut GOT

LeistungAnz.1-fach
GOT 166 · BildgebungErste und zweite Röntgenaufnahme, jeweilsEinfachsatz 26,53 €253,06 €
GOT 167 · BildgebungDritte und jede folgende Röntgenaufnahme, jeweilsEinfachsatz 18,03 €288,48 €

GOT-Leistungen bei 1-fachem Satz:

341,54 € netto/406,43 € brutto

Inkl. 19 % Umsatzsteuer (64,89 €). Spanne 1-fach bis 3-fach (gleiche Auswahl, ohne Notdienstgebühr): 341,54 € bis 1.024,62 € netto. Grundlage: GOT 2022.

2. Nicht enthalten

Diese Kosten können hinzukommen. Ihre Höhe hängt vom Einzelfall ab; wir nennen deshalb keine Beträge.

  • Arzneimittel (Preise nach Arzneimittelpreisverordnung, § 9 GOT)
  • Wegegeld bzw. Reiseentschädigung beim Hausbesuch (§ 10 GOT)

Wichtig: Die tatsächliche Rechnung kann weitere Leistungen enthalten. Der Rechner zeigt ausschließlich GOT-Gebühren für die aufgeführten Positionen. Er sagt nichts darüber, was eine Behandlung im Einzelfall kostet.

Eigene Rechnung nachvollziehen: Faktor je Position zurückrechnen

Hinweise zur Abrechnung

  • Die GOT enthält keine Position „Kaufuntersuchung“, und weder das Gebührenverzeichnis noch der Röntgen-Leitfaden legen fest, welche Positionen für den klinischen Teil anfallen. Pfotenpreis rechnet ihn deshalb nicht ein. Im Gebührenverzeichnis stehen etwa die allgemeine Untersuchung Pferd (Nr. 4) und die eingehende orthopädische Untersuchung Pferd (Nr. 835); wie die Praxis den klinischen Teil berechnet, steht in ihrer Kostenaufstellung bzw. auf der Rechnung.
  • Der Umfang des Röntgenteils kann nach Absprache zwischen Auftraggeber und Tierarzt erweitert oder reduziert werden (Röntgen-Leitfaden 2018); die Zahl der Aufnahmen ist im Rechner einstellbar.
  • Der Röntgen-Leitfaden gilt nur für lahmfreie, warmblütige Reitpferde ab drei Jahren.
So ist der Positionskorb zusammengesetzt

Röntgen-Leitfaden (2018) der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM), veröffentlicht im Konsens mit Bundestierärztekammer, DVG und bpt: Die röntgenologische Standarduntersuchung umfasst 18 Aufnahmen von Vorder- und Hintergliedmaßen (Huf, Zehe, Sprunggelenk, Knie). Teil B Nr. 4 GOT: Nr. 166 für die erste und zweite Aufnahme, Nr. 167 für jede weitere (hier 16), Zuschlag für ambulantes Röntgen Nr. 168 – ohne Tierartangabe, gelten daher auch für Pferde. Der klinische Teil ist nicht im Korb (siehe Hinweise).

Die Zuordnung der Positionen ist eine redaktionelle Auswahl typischer Leistungen; die Beträge stammen unverändert aus dem Gebührenverzeichnis der GOT. Jede Position ist unter GOT-Nachschlagen mit Einfach- bis Vierfachsatz einsehbar.

Häufige Fragen

Ankaufsuntersuchung (AKU) beim Pferd: Welche Kosten sieht die GOT vor?
Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) ergeben die Pflichtpositionen des Positionskorbs: Röntgenteil, 18 Standardaufnahmen: 341,54 € netto (406,43 € brutto) beim 1-fachen bis 1.024,62 € netto (1.219,30 € brutto) beim 3-fachen Satz; Röntgenteil im Stall, 18 Standardaufnahmen: 372,32 € netto (443,06 € brutto) beim 1-fachen bis 1.116,96 € netto (1.329,18 € brutto) beim 3-fachen Satz. Je nach Fall kommen optionale Leistungen hinzu. Nicht enthalten sind: Arzneimittel, Wegegeld bzw. Reiseentschädigung beim Hausbesuch. Die tatsächliche Rechnung kann weitere Leistungen enthalten.
Welchen Faktor darf die Tierarztpraxis abrechnen?
Regulär das Einfache bis Dreifache des Gebührensatzes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT). Die Höhe richtet sich nach billigem Ermessen, insbesondere nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt der Leistung, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen. Ein höherer Satz als das Dreifache muss außerhalb des Notdienstes vorher in Textform vereinbart werden (§ 5 Abs. 1 GOT).
Was ändert sich im Notdienst?
Im Notdienst (nachts, am Wochenende, an Feiertagen) gilt mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Satz, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50,00 € netto je Angelegenheit (§ 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GOT). Für diesen Positionskorb: Röntgenteil, 18 Standardaufnahmen 733,08 € bis 1.416,16 € netto; Röntgenteil im Stall, 18 Standardaufnahmen 794,64 € bis 1.539,28 € netto einschließlich Notdienstgebühr.
Sind Medikamente und Material im Betrag enthalten?
Nein. Neben den Gebühren dürfen Arzneimittel, verbrauchtes und abgegebenes Material, Entschädigungen und Auslagen gesondert berechnet werden (§ 7 Abs. 2 GOT). Arzneimittelpreise richten sich nach der Arzneimittelpreisverordnung (§ 9 GOT).
Kommt die Umsatzsteuer hinzu?
Ja. Die Gebührensätze der GOT enthalten keine Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 3 GOT). Pfotenpreis weist deshalb alle Beträge netto und brutto mit 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) aus.
Wie viele Röntgenbilder gehören zur AKU?
Der Röntgen-Leitfaden (2018) der Gesellschaft für Pferdemedizin sieht 18 Standardaufnahmen vor. Nach der GOT werden die erste und zweite Aufnahme nach Nr. 166 berechnet, jede weitere nach Nr. 167; beim Röntgen im Stall kommt je Besuch der Zuschlag Nr. 168 hinzu. Die Beträge zeigt der Rechner.
Was kostet der klinische Teil der AKU?
Das lässt sich aus der GOT nicht ablesen: Sie enthält keine Position „Kaufuntersuchung“ und legt nicht fest, welche Untersuchungspositionen für den klinischen Teil anfallen. Pfotenpreis nennt dafür deshalb keinen Betrag. Wie die Praxis abrechnet, steht in ihrer Kostenaufstellung.

Rücklage oder Absicherung?

Was bliebe bei einer Behandlung über 1.000, 3.000, 5.000 oder 10.000 € bei Ihnen – mit eigener Rücklage, mit einem OP-Schutz-Typ oder mit einem Vollschutz-Typ? Sie geben die Tarifbedingungen selbst ein. Pfotenpreis kennt und bewertet keine Tarife.

Absicherung im Anschaffungsmoment

  • Versichert werden in der Regel nur gesunde Tiere. Bei älteren Tieren oder Vorerkrankungen verlangen Versicherer mitunter ein tierärztliches Gutachten; ab einem bestimmten Alter gibt es bei den meisten Versicherern keinen Vertrag mehr.
  • Bei Krankheiten gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn; bei Unfällen besteht sofort Schutz.
  • Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist meist der Beitrag.
Art der Behandlung

So verändert sich Ihr Eigenrisiko

Behandlung 1.000,00 €

Eigenanteil mit OP-Schutz-Typ
200,00 €
Eigenanteil mit Vollschutz-Typ
200,00 €
Nur Rücklage, nach 1 Jahr
400,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 3 Jahren
gedeckt
Nur Rücklage, nach 5 Jahren
gedeckt

Behandlung 3.000,00 €

Eigenanteil mit OP-Schutz-Typ
600,00 €
Eigenanteil mit Vollschutz-Typ
600,00 €
Nur Rücklage, nach 1 Jahr
2.400,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 3 Jahren
1.200,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 5 Jahren
gedeckt

Behandlung 5.000,00 €

Eigenanteil mit OP-Schutz-Typ
1.000,00 €
Eigenanteil mit Vollschutz-Typ
1.000,00 €
Nur Rücklage, nach 1 Jahr
4.400,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 3 Jahren
3.200,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 5 Jahren
2.000,00 € fehlen

Behandlung 10.000,00 €

Eigenanteil mit OP-Schutz-Typ
2.000,00 €
Eigenanteil mit Vollschutz-Typ
2.000,00 €
Nur Rücklage, nach 1 Jahr
9.400,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 3 Jahren
8.200,00 € fehlen
Nur Rücklage, nach 5 Jahren
7.000,00 € fehlen
NachRücklage angespartBeiträge OP-SchutzBeiträge Vollschutz
1 Jahr600,00 €––
3 Jahren1.800,00 €––
5 Jahren3.000,00 €––

Modellannahmen: Der Behandlungsbetrag besteht vollständig aus GOT-Gebühren zum gewählten Faktor; Erstattung bis zur Faktor-Grenze, dann Selbstbeteiligung, dann Jahreslimit. Der OP-Schutz-Typ erstattet nur Operationen. Rücklage ohne Zinsen, Beiträge ohne Anpassungen. Keine Wahrscheinlichkeiten: Die Beträge sind Rechenbeispiele und keine Aussage, ob eine Variante für Sie sinnvoll ist. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Zeitpunkte: 1, 3, 5 Jahre.

Quelle der Hinweise: Verbraucherzentrale: Krankenversicherungen für Haustiere – sinnvoll oder überflüssig?, Stand 22.01.2025.

Was bei einer einzelnen Rechnung bliebe, zeigt der Lückenblock im Rechner; über mehrere Jahre mit Prämie rechnet der Szenario-Rechner. Eine Empfehlung geben wir nicht.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: GOT 2022, gesetze-im-internet.de

Quelle: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022, BGBl. I 2022, 1401; Anlage: BGBl. I 2022, 1404–1435 (Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.9.2026. Umsatzsteuer: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Abs. 1. Alle Beträge ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Text.