Hunderecht Bayern: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In den erfassten Vorschriften für Bayern ist keine Haftpflichtpflicht für Hunde geregelt.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In den erfassten Vorschriften für Bayern ist keine Haftpflichtpflicht für Hunde geregelt.
Sachkunde / Hundeführerschein
In den erfassten Vorschriften ist keine Sachkunde geregelt.
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Bayern:
- Wer einen Kampfhund halten will, braucht die Erlaubnis der Gemeinde. Sie setzt unter anderem ein berechtigtes Interesse und Zuverlässigkeit voraus und kann vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. (Art. 37 Abs. 1 und 2 LStVG)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
Für Bayern ist die Kennzeichnung bei Pfotenpreis noch nicht erfasst.
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst.
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. (§ 1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit)
- Bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler sowie Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. (§ 1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit)
- Wer einen Kampfhund halten will, braucht die Erlaubnis der Gemeinde. Sie setzt unter anderem ein berechtigtes Interesse und Zuverlässigkeit voraus und kann vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. (Art. 37 Abs. 1 und 2 LStVG)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-10-01):
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 37 Halten gefährlicher Tiere, Stand Text gilt ab 17.12.2024, abgerufen 2026-10-01
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992, Stand geändert durch Verordnung vom 4. September 2002, abgerufen 2026-10-01
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?
Wie regelt Bayern gefährliche Hunde und Listenhunde?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 37 Halten gefährlicher Tiere