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Pfotenpreis

Hunderecht Bremen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In Bremen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In Bremen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

  • Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Ausgenommen sind Diensthunde öffentlicher Stellen und fremder Streitkräfte. (§ 6 Abs. 1 BremHundeG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Ortspolizeibehörde. (§ 3 Abs. 1 BremHundeG)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Bremen:

  • Hat die Ortspolizeibehörde die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt, bedarf seine Haltung ihrer Erlaubnis. (§ 8 Abs. 1 BremHundeG)

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund ist spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen und unverzüglich nach Beginn der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer zu registrieren. (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG)

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Haftpflichtversicherung

  • Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Ausgenommen sind Diensthunde öffentlicher Stellen und fremder Streitkräfte. (§ 6 Abs. 1 BremHundeG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Ortspolizeibehörde. (§ 3 Abs. 1 BremHundeG)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Ihre Haltung ist verboten, sofern keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 3 BremHundeG)
  • Hat die Ortspolizeibehörde die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt, bedarf seine Haltung ihrer Erlaubnis. (§ 8 Abs. 1 BremHundeG)

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund ist spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen und unverzüglich nach Beginn der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer zu registrieren. (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Bremen Pflicht?
In Bremen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor. Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Ausgenommen sind Diensthunde öffentlicher Stellen und fremder Streitkräfte. (§ 6 Abs. 1 BremHundeG)
Was gilt in Bremen zur Sachkunde?
Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Ortspolizeibehörde. (§ 3 Abs. 1 BremHundeG)
Wie regelt Bremen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Ihre Haltung ist verboten, sofern keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 3 BremHundeG) Hat die Ortspolizeibehörde die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt, bedarf seine Haltung ihrer Erlaubnis. (§ 8 Abs. 1 BremHundeG)
Muss ein Hund in Bremen gechippt oder registriert werden?
Jeder Hund ist spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen und unverzüglich nach Beginn der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer zu registrieren. (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG)