Hunderecht Bremen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Bremen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Bremen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
- Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Ausgenommen sind Diensthunde öffentlicher Stellen und fremder Streitkräfte. (§ 6 Abs. 1 BremHundeG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Ortspolizeibehörde. (§ 3 Abs. 1 BremHundeG)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Bremen:
- Hat die Ortspolizeibehörde die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt, bedarf seine Haltung ihrer Erlaubnis. (§ 8 Abs. 1 BremHundeG)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen und unverzüglich nach Beginn der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer zu registrieren. (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Ausgenommen sind Diensthunde öffentlicher Stellen und fremder Streitkräfte. (§ 6 Abs. 1 BremHundeG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Ortspolizeibehörde. (§ 3 Abs. 1 BremHundeG)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Ihre Haltung ist verboten, sofern keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 3 BremHundeG)
- Hat die Ortspolizeibehörde die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt, bedarf seine Haltung ihrer Erlaubnis. (§ 8 Abs. 1 BremHundeG)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen und unverzüglich nach Beginn der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer zu registrieren. (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), Stand Fassung in Kraft ab 01.07.2026, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026, abgerufen 2026-09-29
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Bremen Pflicht?
Was gilt in Bremen zur Sachkunde?
Wie regelt Bremen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Bremen gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG)