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Pfotenpreis

Hunderecht Hamburg: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In Hamburg schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In Hamburg schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

  • Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro. (§ 12 Abs. 1 HundeG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer mit einer Gehorsamsprüfung nachweist, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat, wird auf Antrag von der Anleinpflicht befreit. (§ 9 Abs. 1 HundeG)
  • Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist unter anderem der Besuch einer anerkannten Hundeschule nachzuweisen. (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e HundeG)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Hamburg:

  • Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten; wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis. (§ 14 Abs. 1 HundeG)

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund ist fälschungssicher mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen; ausgenommen sind Hunde, die nachweislich den dritten Lebensmonat noch nicht vollendet haben. (§ 11 Abs. 1, § 6 Abs. 1 HundeG)

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Haftpflichtversicherung

  • Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro. (§ 12 Abs. 1 HundeG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer mit einer Gehorsamsprüfung nachweist, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat, wird auf Antrag von der Anleinpflicht befreit. (§ 9 Abs. 1 HundeG)
  • Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist unter anderem der Besuch einer anerkannten Hundeschule nachzuweisen. (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e HundeG)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Bei American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen wird die Gefährlichkeit stets vermutet. (§ 2 Abs. 1 HundeG)
  • Bei Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund das Gegenteil nachgewiesen ist. (§ 2 Abs. 3 HundeG)
  • Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten; wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis. (§ 14 Abs. 1 HundeG)

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund ist fälschungssicher mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen; ausgenommen sind Hunde, die nachweislich den dritten Lebensmonat noch nicht vollendet haben. (§ 11 Abs. 1, § 6 Abs. 1 HundeG)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Hamburg Pflicht?
In Hamburg schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor. Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro. (§ 12 Abs. 1 HundeG)
Was gilt in Hamburg zur Sachkunde?
Wer mit einer Gehorsamsprüfung nachweist, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat, wird auf Antrag von der Anleinpflicht befreit. (§ 9 Abs. 1 HundeG) Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist unter anderem der Besuch einer anerkannten Hundeschule nachzuweisen. (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e HundeG)
Wie regelt Hamburg gefährliche Hunde und Listenhunde?
Bei American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen wird die Gefährlichkeit stets vermutet. (§ 2 Abs. 1 HundeG) Bei Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund das Gegenteil nachgewiesen ist. (§ 2 Abs. 3 HundeG) Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten; wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis. (§ 14 Abs. 1 HundeG)
Muss ein Hund in Hamburg gechippt oder registriert werden?
Jeder Hund ist fälschungssicher mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen; ausgenommen sind Hunde, die nachweislich den dritten Lebensmonat noch nicht vollendet haben. (§ 11 Abs. 1, § 6 Abs. 1 HundeG)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) vom 26. Januar 2006