Hunderecht Hessen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Hessen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Hessen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.
- Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € abschließen und aufrechterhalten. (§ 71a Abs. 2 HSOG, § 1 Abs. 3 HundeVO)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und eine positive Wesensprüfung des Hundes voraus. (§ 3 Abs. 1 HundeVO)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Gefährliche Hunde sind von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der örtlichen Ordnungsbehörde nachzuweisen. (§ 12 HundeVO)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € abschließen und aufrechterhalten. (§ 71a Abs. 2 HSOG, § 1 Abs. 3 HundeVO)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und eine positive Wesensprüfung des Hundes voraus. (§ 3 Abs. 1 HundeVO)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler sowie deren Kreuzungen wird eine Gefährlichkeit vermutet. Die Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf einer Erlaubnis. (§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 3 HundeVO)
Kennzeichnung und Registrierung
- Gefährliche Hunde sind von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der örtlichen Ordnungsbehörde nachzuweisen. (§ 12 HundeVO)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-10-01):
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Stand zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686), abgerufen 2026-10-01
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), § 71a, Stand Fassung gültig ab 04.07.2018, abgerufen 2026-10-01
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Hessen Pflicht?
Was gilt in Hessen zur Sachkunde?
Wie regelt Hessen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Hessen gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003