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Pfotenpreis

Hunderecht Mecklenburg-Vorpommern: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In den erfassten Vorschriften für Mecklenburg-Vorpommern ist keine Haftpflichtpflicht für Hunde geregelt.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In den erfassten Vorschriften für Mecklenburg-Vorpommern ist keine Haftpflichtpflicht für Hunde geregelt.

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes setzt Sachkunde und Volljährigkeit voraus; nachgewiesen wird die Sachkunde durch eine Prüfung vor der Kreisordnungsbehörde oder eine gleichwertige Ausbildung. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 2 HundehVO M-V)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Keine Rasseliste: Gefährlich ist ein Hund nach seinem Verhalten, etwa nach einem unprovozierten Biss. Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest; Halten und Führen eines gefährlichen Hundes bedürfen ihrer Erlaubnis. (§ 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 HundehVO M-V)
  • Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an einer höchstens zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb zu führen. (§ 4 Abs. 3 HundehVO M-V)

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Ein gefährlicher Hund ist auf Kosten des Halters dauerhaft unveränderlich zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Mikrochip; Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ist in der erfassten Verordnung nicht geregelt. (§ 3 Abs. 5 HundehVO M-V)

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes setzt Sachkunde und Volljährigkeit voraus; nachgewiesen wird die Sachkunde durch eine Prüfung vor der Kreisordnungsbehörde oder eine gleichwertige Ausbildung. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 2 HundehVO M-V)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Keine Rasseliste: Gefährlich ist ein Hund nach seinem Verhalten, etwa nach einem unprovozierten Biss. Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest; Halten und Führen eines gefährlichen Hundes bedürfen ihrer Erlaubnis. (§ 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 HundehVO M-V)
  • Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an einer höchstens zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb zu führen. (§ 4 Abs. 3 HundehVO M-V)

Kennzeichnung und Registrierung

  • Ein gefährlicher Hund ist auf Kosten des Halters dauerhaft unveränderlich zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Mikrochip; Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ist in der erfassten Verordnung nicht geregelt. (§ 3 Abs. 5 HundehVO M-V)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht?
In den erfassten Vorschriften für Mecklenburg-Vorpommern ist keine Haftpflichtpflicht für Hunde geregelt.
Was gilt in Mecklenburg-Vorpommern zur Sachkunde?
Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes setzt Sachkunde und Volljährigkeit voraus; nachgewiesen wird die Sachkunde durch eine Prüfung vor der Kreisordnungsbehörde oder eine gleichwertige Ausbildung. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 2 HundehVO M-V)
Wie regelt Mecklenburg-Vorpommern gefährliche Hunde und Listenhunde?
Keine Rasseliste: Gefährlich ist ein Hund nach seinem Verhalten, etwa nach einem unprovozierten Biss. Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest; Halten und Führen eines gefährlichen Hundes bedürfen ihrer Erlaubnis. (§ 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 HundehVO M-V) Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an einer höchstens zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb zu führen. (§ 4 Abs. 3 HundehVO M-V)
Muss ein Hund in Mecklenburg-Vorpommern gechippt oder registriert werden?
Ein gefährlicher Hund ist auf Kosten des Halters dauerhaft unveränderlich zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Mikrochip; Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ist in der erfassten Verordnung nicht geregelt. (§ 3 Abs. 5 HundehVO M-V)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022