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Pfotenpreis

Hunderecht Niedersachsen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In Niedersachsen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In Niedersachsen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

  • Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 5 Satz 1 NHundG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Gemeinde. (§ 3 Abs. 1 NHundG)
  • Die Sachkunde besitzt unter anderem auch, wer in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Haltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NHundG)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Niedersachsen:

  • Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Fachbehörde im Einzelfall fest, etwa nach Hinweisen auf gesteigerte Aggressivität. Die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 NHundG)

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip nach ISO 11784/11785) zu kennzeichnen. Vor Vollendung des siebten Lebensmonats sind Halter- und Hundedaten samt Kennnummer dem zentralen Register zu melden; wer einen älteren Hund übernimmt, meldet innerhalb eines Monats. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG)

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Haftpflichtversicherung

  • Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 5 Satz 1 NHundG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Gemeinde. (§ 3 Abs. 1 NHundG)
  • Die Sachkunde besitzt unter anderem auch, wer in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Haltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NHundG)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Fachbehörde im Einzelfall fest, etwa nach Hinweisen auf gesteigerte Aggressivität. Die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 NHundG)

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip nach ISO 11784/11785) zu kennzeichnen. Vor Vollendung des siebten Lebensmonats sind Halter- und Hundedaten samt Kennnummer dem zentralen Register zu melden; wer einen älteren Hund übernimmt, meldet innerhalb eines Monats. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?
In Niedersachsen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor. Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 5 Satz 1 NHundG)
Was gilt in Niedersachsen zur Sachkunde?
Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Gemeinde. (§ 3 Abs. 1 NHundG) Die Sachkunde besitzt unter anderem auch, wer in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Haltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NHundG)
Wie regelt Niedersachsen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Fachbehörde im Einzelfall fest, etwa nach Hinweisen auf gesteigerte Aggressivität. Die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 NHundG)
Muss ein Hund in Niedersachsen gechippt oder registriert werden?
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip nach ISO 11784/11785) zu kennzeichnen. Vor Vollendung des siebten Lebensmonats sind Halter- und Hundedaten samt Kennnummer dem zentralen Register zu melden; wer einen älteren Hund übernimmt, meldet innerhalb eines Monats. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)