Hunderecht Niedersachsen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Niedersachsen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Niedersachsen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
- Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 5 Satz 1 NHundG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Gemeinde. (§ 3 Abs. 1 NHundG)
- Die Sachkunde besitzt unter anderem auch, wer in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Haltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NHundG)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Niedersachsen:
- Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Fachbehörde im Einzelfall fest, etwa nach Hinweisen auf gesteigerte Aggressivität. Die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 NHundG)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip nach ISO 11784/11785) zu kennzeichnen. Vor Vollendung des siebten Lebensmonats sind Halter- und Hundedaten samt Kennnummer dem zentralen Register zu melden; wer einen älteren Hund übernimmt, meldet innerhalb eines Monats. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 5 Satz 1 NHundG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Wer einen Hund hält, muss die erforderliche Sachkunde besitzen: theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres. Nachweis auf Verlangen der Gemeinde. (§ 3 Abs. 1 NHundG)
- Die Sachkunde besitzt unter anderem auch, wer in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Haltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NHundG)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Fachbehörde im Einzelfall fest, etwa nach Hinweisen auf gesteigerte Aggressivität. Die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 NHundG)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip nach ISO 11784/11785) zu kennzeichnen. Vor Vollendung des siebten Lebensmonats sind Halter- und Hundedaten samt Kennnummer dem zentralen Register zu melden; wer einen älteren Hund übernimmt, meldet innerhalb eines Monats. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Stand Fassung ab 01.01.2023, abgerufen 2026-09-29
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?
Was gilt in Niedersachsen zur Sachkunde?
Wie regelt Niedersachsen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Niedersachsen gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)