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Pfotenpreis

Hunderecht Sachsen-Anhalt: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In Sachsen-Anhalt schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In Sachsen-Anhalt schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.

  • Spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis; Voraussetzung ist unter anderem die Sachkunde, nachgewiesen durch eine theoretische und praktische Prüfung. (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 HundeG LSA)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt:

  • Die Gefährlichkeit wird bei Hunden vermutet, die nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Solche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn ein Wesenstest die Sozialverträglichkeit nachweist. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 HundeG LSA)

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) mit unveränderlicher Kennnummer kennzeichnen zu lassen. (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA)

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Haftpflichtversicherung

  • Spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis; Voraussetzung ist unter anderem die Sachkunde, nachgewiesen durch eine theoretische und praktische Prüfung. (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 HundeG LSA)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Die Gefährlichkeit wird bei Hunden vermutet, die nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Solche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn ein Wesenstest die Sozialverträglichkeit nachweist. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 HundeG LSA)

Kennzeichnung und Registrierung

  • Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) mit unveränderlicher Kennnummer kennzeichnen zu lassen. (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt Pflicht?
In Sachsen-Anhalt schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor. Spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA)
Was gilt in Sachsen-Anhalt zur Sachkunde?
Wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis; Voraussetzung ist unter anderem die Sachkunde, nachgewiesen durch eine theoretische und praktische Prüfung. (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 HundeG LSA)
Wie regelt Sachsen-Anhalt gefährliche Hunde und Listenhunde?
Die Gefährlichkeit wird bei Hunden vermutet, die nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Solche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn ein Wesenstest die Sozialverträglichkeit nachweist. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 HundeG LSA)
Muss ein Hund in Sachsen-Anhalt gechippt oder registriert werden?
Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) mit unveränderlicher Kennnummer kennzeichnen zu lassen. (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009