Hunderecht Sachsen-Anhalt: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Sachsen-Anhalt schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Sachsen-Anhalt schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
- Spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis; Voraussetzung ist unter anderem die Sachkunde, nachgewiesen durch eine theoretische und praktische Prüfung. (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 HundeG LSA)
Rassenliste
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Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt:
- Die Gefährlichkeit wird bei Hunden vermutet, die nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Solche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn ein Wesenstest die Sozialverträglichkeit nachweist. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 HundeG LSA)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) mit unveränderlicher Kennnummer kennzeichnen zu lassen. (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis; Voraussetzung ist unter anderem die Sachkunde, nachgewiesen durch eine theoretische und praktische Prüfung. (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 HundeG LSA)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Die Gefährlichkeit wird bei Hunden vermutet, die nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Solche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn ein Wesenstest die Sozialverträglichkeit nachweist. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 HundeG LSA)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) mit unveränderlicher Kennnummer kennzeichnen zu lassen. (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009, Stand Gesamtausgabe gültig ab 01.03.2016, letzte Änderung durch Gesetz vom 27. Oktober 2015, abgerufen 2026-09-29
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt Pflicht?
Was gilt in Sachsen-Anhalt zur Sachkunde?
Wie regelt Sachsen-Anhalt gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Sachsen-Anhalt gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009