Hunderecht Schleswig-Holstein: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Schleswig-Holstein soll laut Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Soll-Vorschrift).
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Schleswig-Holstein soll laut Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Soll-Vorschrift).
- Für Hunde, die älter als drei Monate sind, soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Das Gesetz formuliert dies als Soll-Vorschrift. (§ 6 HundeG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Das Gesetz beschreibt, wann die Sachkunde zum Halten eines Hundes vorliegt; erworben werden kann sie insbesondere durch eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung mit dem eigenen Hund. Die Gemeinde kann für Halter mit Sachkundenachweis Ermäßigungen bei der Hundesteuer vorsehen. (§ 4 Abs. 1 und 4 HundeG)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Schleswig-Holstein:
- Das Gesetz enthält keine Rassenliste. Die zuständige Behörde stellt die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall fest, etwa nach einem Biss; die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 HundeG)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip) mit Kennnummer zu kennzeichnen. (§ 5 HundeG)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Für Hunde, die älter als drei Monate sind, soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. Das Gesetz formuliert dies als Soll-Vorschrift. (§ 6 HundeG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Das Gesetz beschreibt, wann die Sachkunde zum Halten eines Hundes vorliegt; erworben werden kann sie insbesondere durch eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung mit dem eigenen Hund. Die Gemeinde kann für Halter mit Sachkundenachweis Ermäßigungen bei der Hundesteuer vorsehen. (§ 4 Abs. 1 und 4 HundeG)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Das Gesetz enthält keine Rassenliste. Die zuständige Behörde stellt die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall fest, etwa nach einem Biss; die Haltung eines so eingestuften Hundes bedarf ihrer Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 HundeG)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip) mit Kennnummer zu kennzeichnen. (§ 5 HundeG)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-10-01):
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015, Stand letzte berücksichtigte Änderung: Art. 64 LVO vom 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), abgerufen 2026-10-01
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein Pflicht?
Was gilt in Schleswig-Holstein zur Sachkunde?
Wie regelt Schleswig-Holstein gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Schleswig-Holstein gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015