Hunderecht Thüringen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Thüringen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Thüringen schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
- Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem Sachkunde, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und den Nachweis der Haftpflichtversicherung voraus. (§ 4 Abs. 1 ThürTierGefG)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Thüringen:
- Das Gesetz enthält keine Rassenliste. Gefährlich sind Hunde, die die zuständige Behörde nach einem Wesenstest im Einzelfall aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich festgestellt hat. Ihre Haltung bedarf der Erlaubnis. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 ThürTierGefG)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Standard) zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem Sachkunde, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und den Nachweis der Haftpflichtversicherung voraus. (§ 4 Abs. 1 ThürTierGefG)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Das Gesetz enthält keine Rassenliste. Gefährlich sind Hunde, die die zuständige Behörde nach einem Wesenstest im Einzelfall aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich festgestellt hat. Ihre Haltung bedarf der Erlaubnis. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 ThürTierGefG)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Standard) zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-10-01):
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011, Stand zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 287), abgerufen 2026-10-01
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Thüringen Pflicht?
Was gilt in Thüringen zur Sachkunde?
Wie regelt Thüringen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Thüringen gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011