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Pfotenpreis

Tierarztrechnung nachvollziehen

Jede Gebührenzeile einer Tierarztrechnung nennt die laufende Nummer des GOT-Gebührenverzeichnisses (§ 7 Abs. 4 GOT). Aus Nummer und Betrag lässt sich der angewandte Faktor zurückrechnen. So sehen Sie für jede Zeile, mit welchem Satz abgerechnet wurde.

Was ist die GOT?

GOT steht für die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, eine amtliche Verordnung (BGBl. I 2022, 1401). Sie legt für jede tierärztliche Leistung einen Einfachsatz in Euro fest.

Die Praxis rechnet davon das 1- bis 3-fache ab (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT), im Notdienst das 2- bis 4-fache (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT). Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Mehr zur Gebührenordnung

Eine Tierarztrechnung mit markierter Zeile, daneben eine Lupe.
Pfotenpreis prüft keine Rechnungen auf Richtigkeit. Die Ausgabe beschreibt nur, welcher GOT-Position eine Zeile entspricht und welcher Faktor sich rechnerisch ergibt. Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich an die Praxis oder die zuständige Tierärztekammer.

GOT-Nr., Betrag und Anzahl eingeben.

Notdienst
Steht das auf Ihrer Rechnung? (§ 7 Abs. 4 Satz 1 GOT)

Feststellungen

Keine Feststellungen zu § 6 (Doppelbewertung), Notdienstgebühr und Pflichtangaben für Ihre Eingaben.

§ 6 nur für Positionen, deren Bezeichnung eine andere ausdrücklich einschließt (7 Fälle erfasst). Grundlage: GOT 2022.

Die Rückrechnung ist rein rechnerisch (Betrag ÷ Einfachsatz ÷ Anzahl, auf zwei Nachkommastellen gerundet). Pfotenpreis bewertet keine Rechnungen.

Quelle: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022, BGBl. I 2022, 1401; Anlage: BGBl. I 2022, 1404–1435 (Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.9.2026. Umsatzsteuer: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Abs. 1. Alle Beträge ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Text.