Tierarztrechnung nachvollziehen
Jede Gebührenzeile einer Tierarztrechnung nennt die laufende Nummer des GOT-Gebührenverzeichnisses (§ 7 Abs. 4 GOT). Aus Nummer und Betrag lässt sich der angewandte Faktor zurückrechnen. So sehen Sie für jede Zeile, mit welchem Satz abgerechnet wurde.
Was ist die GOT?
GOT steht für die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, eine amtliche Verordnung (BGBl. I 2022, 1401). Sie legt für jede tierärztliche Leistung einen Einfachsatz in Euro fest.
Die Praxis rechnet davon das 1- bis 3-fache ab (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT), im Notdienst das 2- bis 4-fache (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT). Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Mehr zur Gebührenordnung

GOT-Nr., Betrag und Anzahl eingeben.
Feststellungen
Keine Feststellungen zu § 6 (Doppelbewertung), Notdienstgebühr und Pflichtangaben für Ihre Eingaben.
§ 6 nur für Positionen, deren Bezeichnung eine andere ausdrücklich einschließt (7 Fälle erfasst). Grundlage: GOT 2022.
Die Rückrechnung ist rein rechnerisch (Betrag ÷ Einfachsatz ÷ Anzahl, auf zwei Nachkommastellen gerundet). Pfotenpreis bewertet keine Rechnungen.
Quelle: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022, BGBl. I 2022, 1401; Anlage: BGBl. I 2022, 1404–1435 (Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.9.2026. Umsatzsteuer: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Abs. 1. Alle Beträge ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Text.