Hundesteuer Dresden
In Dresden beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 6 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 108,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 144,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 6 Abs. 1
Hundesteuer: 108,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002, Fassung vom 1.12.2005, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?
In Dresden beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 6 Abs. 1 der Satzung).
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002, Fassung vom 01.12.2005. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Sachsen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002