Hundesteuer Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main beträgt die Hundesteuer für einen Hund 102,00 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 102,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 900,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 bis 4 (dauerhaft gefährliche Hunde, u. a. Rassen nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen)
Weitere Sätze laut Satzung
- Dauerhaft gefährlicher Hund mit bestandener Begleithundeprüfung (VDH-Richtlinien): 225 Euro (§ 6 Abs. 5)
Hundesteuer: 102,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 17.12.1998, Fassung ab 01.04.2026 (Änderungssatzung vom 05.03.2026), Fassung vom 5.3.2026, abgerufen am 1.10.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main?
Gilt in Frankfurt am Main ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Wo steht das verbindlich?
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Hessen
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 17.12.1998, Fassung ab 01.04.2026 (Änderungssatzung vom 05.03.2026)