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Pfotenpreis

Hundesteuer Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main beträgt die Hundesteuer für einen Hund 102,00 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 der Satzung).

1. Hund102,00 € / Jahr
Je gefährlichem Hund900,00 € / Jahr

Fundstelle: § 5 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 bis 4 (dauerhaft gefährliche Hunde, u. a. Rassen nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen)

Weitere Sätze laut Satzung

  • Dauerhaft gefährlicher Hund mit bestandener Begleithundeprüfung (VDH-Richtlinien): 225 Euro (§ 6 Abs. 5)

Hundesteuer: 102,00 € pro Jahr

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 17.12.1998, Fassung ab 01.04.2026 (Änderungssatzung vom 05.03.2026), Fassung vom 5.3.2026, abgerufen am 1.10.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main?
In Frankfurt am Main beträgt die Hundesteuer für einen Hund 102,00 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Frankfurt am Main ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 900,00 € je Hund im Jahr vor (§ 5 Abs. 2 bis 4 (dauerhaft gefährliche Hunde, u. a. Rassen nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 17.12.1998, Fassung ab 01.04.2026 (Änderungssatzung vom 05.03.2026), Fassung vom 05.03.2026. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Hessen

Stand: 01.10.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 17.12.1998, Fassung ab 01.04.2026 (Änderungssatzung vom 05.03.2026)