Hundesteuer Halle (Saale)
In Halle (Saale) beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 180,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
| 1. Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 180,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 720,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 3 Abs. 1 Buchst. a, b; gefährliche Hunde: § 3 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3, 4
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. November 2025, Fassung vom 26.11.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Halle (Saale)?
In Halle (Saale) beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 180,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
Gilt in Halle (Saale) ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 720,00 € je Hund im Jahr vor (§ 3 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3, 4). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. November 2025, Fassung vom 26.11.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Sachsen-Anhalt
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. November 2025