Hundesteuer Ingolstadt
In Ingolstadt beträgt die Hundesteuer für einen Hund 65,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 84,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 65,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 84,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 677,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 1, § 5 (Kampfhunde)
Hundesteuer: 65,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ingolstadt vom 30. September 2021, Fassung vom 30.9.2021, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Ingolstadt?
In Ingolstadt beträgt die Hundesteuer für einen Hund 65,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 84,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Ingolstadt ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 677,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 1, § 5 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ingolstadt vom 30. September 2021, Fassung vom 30.09.2021. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ingolstadt vom 30. September 2021