Hundesteuer Karlsruhe
In Karlsruhe beträgt die Hundesteuer für einen Hund 144,00 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 144,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1
Weitere Sätze laut Satzung
- Zwingersteuer: 288,00 Euro (§ 5 Abs. 2)
Hundesteuer: 144,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996, Fassung vom 21.10.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Karlsruhe?
In Karlsruhe beträgt die Hundesteuer für einen Hund 144,00 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996, Fassung vom 21.10.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996