Hundesteuer Koblenz
In Koblenz beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 180,00 € (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Satzung).
| 1. Hund | 108,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 180,00 € / Jahr |
| 3. und jeder weitere Hund | 216,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 960,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3; gefährliche Hunde: § 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 und 4
Hundesteuer: 108,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 19. Dezember 1997, Fassung vom 16.12.2025, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Koblenz?
In Koblenz beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 180,00 € (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Satzung).
Gilt in Koblenz ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 960,00 € je Hund im Jahr vor (§ 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 und 4). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 19. Dezember 1997, Fassung vom 16.12.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Rheinland-Pfalz
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 19. Dezember 1997