Hundesteuer Lübeck
In Lübeck beträgt die Hundesteuer für einen Hund 156,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 156,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 684,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 2 und 3
Hundesteuer: 156,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung (Lesefassung), Fassung vom 2.6.2026, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?
In Lübeck beträgt die Hundesteuer für einen Hund 156,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Lübeck ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 684,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 2 und 3). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung (Lesefassung), Fassung vom 02.06.2026. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Schleswig-Holstein
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung (Lesefassung)