Hundesteuer Mainz
In Mainz beträgt die Hundesteuer für einen Hund 186,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 216,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 186,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 216,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 600,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 1
Hundesteuer: 186,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. Februar 2012, Fassung vom 1.2.2012, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mainz?
In Mainz beträgt die Hundesteuer für einen Hund 186,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 216,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Mainz ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 600,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 1). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. Februar 2012, Fassung vom 01.02.2012. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Rheinland-Pfalz
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. Februar 2012