Hundesteuer Mannheim
In Mannheim beträgt die Hundesteuer für einen Hund 144,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 288,00 € (§ 5 Abs. 1 Buchst. a, b, Abs. 2 der Satzung).
| 1. Hund | 144,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 288,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 744,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1 Buchst. a, b, Abs. 2; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 1 Buchst. c (Kampfhunde und gefährliche Hunde)
Weitere Sätze laut Satzung
- Zwingersteuer: 144 Euro je Zwinger (§ 5 Abs. 1 Buchst. d)
Hundesteuer: 144,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000, Fassung vom 18.11.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mannheim?
In Mannheim beträgt die Hundesteuer für einen Hund 144,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 288,00 € (§ 5 Abs. 1 Buchst. a, b, Abs. 2 der Satzung).
Gilt in Mannheim ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 744,00 € je Hund im Jahr vor (§ 5 Abs. 1 Buchst. c (Kampfhunde und gefährliche Hunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000, Fassung vom 18.11.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000