Hundesteuer Oldenburg (Oldb)
In Oldenburg (Oldb) beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 132,00 € (§ 3 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 108,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 132,00 € / Jahr |
| 3. und jeder weitere Hund | 168,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 3 Abs. 1
Hundesteuer: 108,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25. November 1997 (nicht amtliche konsolidierte Lesefassung), Fassung vom 19.12.2011, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg (Oldb)?
In Oldenburg (Oldb) beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 132,00 € (§ 3 Abs. 1 der Satzung).
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25. November 1997 (nicht amtliche konsolidierte Lesefassung), Fassung vom 19.12.2011. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Niedersachsen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25. November 1997 (nicht amtliche konsolidierte Lesefassung)