Hundesteuer Osnabrück
In Osnabrück beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 162,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
| 1. Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 162,00 € / Jahr |
| 3. und jeder weitere Hund | 198,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 720,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 3 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 3 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024, Fassung vom 5.11.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Osnabrück?
In Osnabrück beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 162,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Osnabrück ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 720,00 € je Hund im Jahr vor (§ 3 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024, Fassung vom 05.11.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Niedersachsen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024