Hundesteuer Pforzheim
In Pforzheim beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 240,00 € (§ 5 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
| 1. Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 240,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 600,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1 Buchst. a, b; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3, § 6
Weitere Sätze laut Satzung
- Zwingersteuer: 240 Euro je Zwinger (§ 5 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2)
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim (9.1), Fassung vom 20.12.2016, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Pforzheim?
In Pforzheim beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 240,00 € (§ 5 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
Gilt in Pforzheim ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 600,00 € je Hund im Jahr vor (§ 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3, § 6). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim (9.1), Fassung vom 20.12.2016. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pforzheim (9.1)