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Pfotenpreis

Hundesteuer Reutlingen

In Reutlingen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 156,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 312,00 € (§ 6 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).

1. Hund156,00 € / Jahr
2. und jeder weitere Hund312,00 € / Jahr
1. gefährlicher Hund936,00 € / Jahr
2. gefährlicher Hund und jeder weitere1.872,00 € / Jahr

Fundstelle: § 6 Abs. 1 Buchst. a, b; gefährliche Hunde: § 6 Abs. 1 Buchst. c, d und Satz 2, § 7

Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.

Hundesteuer: 156,00 € pro Jahr

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 18.12.2018, Fassung vom 18.11.2025, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Reutlingen?
In Reutlingen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 156,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 312,00 € (§ 6 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
Gilt in Reutlingen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 936,00 € im Jahr vor (§ 6 Abs. 1 Buchst. c, d und Satz 2, § 7). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 18.12.2018, Fassung vom 18.11.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg

Stand: 30.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 18.12.2018