Hundesteuer Reutlingen
In Reutlingen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 156,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 312,00 € (§ 6 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
| 1. Hund | 156,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 312,00 € / Jahr |
| 1. gefährlicher Hund | 936,00 € / Jahr |
| 2. gefährlicher Hund und jeder weitere | 1.872,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Buchst. a, b; gefährliche Hunde: § 6 Abs. 1 Buchst. c, d und Satz 2, § 7
Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.
Hundesteuer: 156,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 18.12.2018, Fassung vom 18.11.2025, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Reutlingen?
Gilt in Reutlingen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Wo steht das verbindlich?
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 18.12.2018