Hundesteuer Stuttgart
In Stuttgart beträgt die Hundesteuer für einen Hund 144,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 288,00 € (§ 5 Abs. 2 der Satzung).
| 1. Hund | 144,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 288,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 816,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 2; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 1
Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.
Hundesteuer: 144,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996, Fassung vom 23.10.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?
In Stuttgart beträgt die Hundesteuer für einen Hund 144,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 288,00 € (§ 5 Abs. 2 der Satzung).
Gilt in Stuttgart ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 816,00 € je Hund im Jahr vor (§ 5 Abs. 1). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996, Fassung vom 23.10.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996