Hundesteuer Wolfsburg
In Wolfsburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 3 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 108,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 144,00 € / Jahr |
| 3. und jeder weitere Hund | 168,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 3 Abs. 1
Hundesteuer: 108,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, Fassung vom 17.5.2023, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wolfsburg?
In Wolfsburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 3 Abs. 1 der Satzung).
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, Fassung vom 17.05.2023. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Niedersachsen
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023